Verkehrsordnungswidrigkeiten und Bußgeldsachen

Bußgeldbescheide aufgrund von Verkehrsverstößen und -delikten im Straßenverkehr sind nicht selten unwirksam. Oft ergehen Bußgeldbescheide gegen den falschen Betroffenen, legen einen falschen Tatbestand zur Last oder leiden an formellen Voraussetzungen (z.B. Verjährung).

 

Gerne berate ich Sie zum Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktesystem, Tilgungsfristen), zu Fragen rund um die Fahrerlaubnis und das Fahrverbot.

 

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, überprüfe ich nach Akteneinsicht dessen Wirksamkeit und vertrete Sie sowohl gegenüber der Behörde als auch vor Gericht.

 

Achtung: die Einspruchsmöglichkeit gegen einen Bußgeldbescheid ist auf zwei Wochen nach Zugang des Bescheid befristet.