Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau beteiligten Personen. Neben vertraglichen Regelungen sind zahlreiche Vorschriften des BGB, der VOB sowie der HOAI etc. zu
beachten.
Ich vertrete Sie sowohl als Bauherren als auch als Unternehmer beim Vertragsabschluss, bei Vertragsstreitigkeiten, bei Baumängel und Gewährleistungsfragen sowie
Schadensersatzansprüchen und der Beweissicherung etc.