Im Arbeitsrecht sind oftmals kurze Fristen zu beachten (Kündigungsfristen, Kündigungsschutzklage, Ausschlussfristen). Die Wahrung und Durchsetzung Ihrer Rechte erfordert schnelles Reagieren.
Zögern Sie nicht und lassen Sie sich über Kündigungsmöglichkeiten- und fristen, Kündigungsschutz, Befristungen von Arbeitsverträgen, Lohnansprüche, Entgeltfortzahlung, Urlaubsansprüche,
Urlaubsabgeltung, Abfindungen, Scheinselbständigkeit etc. beraten.
Haben Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, kann gegen diese Kündigung eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich nur innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang
der Kündigung erhoben werden. Wird diese Frist verpasst, wird auch eine unwirksame Kündigung wirksam.